Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der keinen Vertrag mit den Krankenkassen hat.
Im Wahlarztsystem können wir Ihnen
Die Verrechnung des Wahlarzthonorars erfolgt zunächst direkt zwischen Arzt und Patient. Anschließend bekommen Sie als Patient einen Teil des Honorars von der Krankenkasse gegen Vorlage der Honorarnote rückerstattet. Sie erhalten dafür von uns eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung der erbrachten Leistungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse für Sie.
Bitte beachten Sie, dass von Ihrer Krankenkasse kein Kostenersatz gewährt wird wenn Sie im gleichen Abrechnungszeitraum bereits einen anderen Augenfacharzt besucht haben.
Zusatzversicherte können die Honorarnote zusätzlich bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Diese übernimmt dann – je nach Versicherungsvertrag – weitere Anteile bzw. den Rest der Honorarnote.