Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der keinen Vertrag mit den Krankenkassen hat.

Im Wahlarztsystem können wir Ihnen

  • kurzfristige flexible Termine
  • modernste Diagnostik
  • mehr Zeit für ausführliche individuelle Beratung und Betreuung
  • quasi ohne Wartezeit
  • in entspannter Atmosphäre
bieten.

Die Verrechnung des Wahlarzthonorars erfolgt zunächst direkt zwischen Arzt und Patient. Anschließend bekommen Sie als Patient einen Teil des Honorars von der Krankenkasse gegen Vorlage der Honorarnote rückerstattet. Sie erhalten dafür von uns eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung der erbrachten Leistungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse für Sie.

Bitte beachten Sie, dass von Ihrer Krankenkasse kein Kostenersatz gewährt wird wenn Sie im gleichen Abrechnungszeitraum bereits einen anderen Augenfacharzt besucht haben.

Zusatzversicherte können die Honorarnote zusätzlich bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen. Diese übernimmt dann – je nach Versicherungsvertrag – weitere Anteile bzw. den Rest der Honorarnote.

Dr. med. univ.

Julia-Sophie Kroisamer

Dr. med. univ. 

Julia-Sophie Kroisamer

Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie

Wahlärztin

Termine nach Vereinbarung

Telefon +43 1 710 57 76
Fax +43 1 710 57 76 89
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